Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SMA Sales und Marketing Agentur GmbH, Friedrichstraße 95, Berlin  10117, Deutschland (nachfolgend „W3“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, W3 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Der Auftraggeber versichert, dass er als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter

(1) Angebote vom W3 sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag des Auftraggebers und Annahme von W3 zustande.

(2) Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Übermittlung des unterschriebenen Bestellscheins oder durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht oder die Übermittlung per Telefon rechtsverbindlich.

(3) Soweit der Auftrag von W3 nicht schriftlich, in den meisten Fällen per Email als angenommen bestätigt wird, gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht spätestens binnen 4 Wochen von W3 abgelehnt wird.

(4) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB von W3.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(6) Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt W3 insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe der einzustellenden Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere für alle entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu überträgt der Auftraggeber an W3 ein vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen, sowie Datenbanken oder jeden anderen Produktinformationen zur Erfüllung dieses Vertrages durch W3, einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM, und jeder bekannten oder unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung, etc. zu publizieren, auch zu Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt W3 von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende Ansprüche von W3 bleiben unberührt. Der Auftraggeber sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt W3 im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei.

3 Vertragsgegenstand

(1) Der Leistungsumfang des Vertrages bezieht sich immer nur auf die schriftlich fixierte Leistung laut Auftrag und Leistungsbeschreibung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht Bestandteil des jeweiligen Auftrages.

(2) W3 übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Beurteilung hinsichtlich des Geschäftsmodells des Auftraggebers. Für das Geschäftsmodell trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.

3.1 Leistungen, Pflichten Suchmaschinenoptimierung SEO

(1) Gegenstand des W3 Business SEO-Auftrages ist die Umsetzung von OnPage- und OffPage-Maßnahmen, die der besseren Auffindbarkeit der Website bei Google.de dienen. Die zu optimierende Website wird mit Beginn der Bearbeitung einem W3 Business Audit unterzogen. W3 schlägt dem Auftraggeber eine Liste von Suchbegriffen vor, für deren Optimierung die SEO-Aufgaben durchgeführt werden. Der Auftraggeber validiert diese Liste innerhalb einer angemessenen Frist.

(2) Bei inkludierten Keywörtern gilt Auftrag als erfüllt, wenn die Webseite des Auftraggebers mit den gebuchten inkludierten Keywörtern entweder in der organischen Suche eine Top10 Platzierung bei Google oder bei Google Places ein Ranking auf der ersten Seite erzielt hat.

(3) Der Auftraggeber erhält als Nachweis für die erbrachte Leistung monatlich einen Report über die Veränderungen im Ranking und in den Seitenzugriffen (Google Analytics, falls genehmigt). Maßgeblich ist hierbei – sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de).

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Auftragserteilung alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen bzw. Informationen und Zugangsdaten zu erteilen, welche zur Ausführung des Auftrages durch W3 notwendig sind oder werden.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit W3 durchzuführen. W3 übernimmt keine Haftung für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Eine Neugestaltung der Website des Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne vorherige Absprache mit W3 durchgeführt.

(6) Sollte W3 von Seiten des Auftraggebers keinen Zugang zum Tracking-Tool, kein FTP-Zugriff und /oder CMS-Zugang gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

(7) Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sich die Platzierung innerhalb eines Suchmaschinendienstes ständig ändert, da die Platzierung ausschließlich im Ermessen des Suchmaschinenbetreibers (z.B. Google) liegt, und die Rankingfaktoren geändert werden können. Eine statische Platzierung einer erreichten und durch den Rankingbericht nachgewiesenen Platzierung, ist durch W3 nicht geschuldet.

3.2 Leistungen, Pflichten Reputationsmanagement

(1) Gegenstand des W3 Business REPUTATION-Auftrags ist die Beauftragung der Löschung von Bewertungen des Auftraggebers im Internet. Eine Löschung gilt als erfolgreich, wenn die beauftragte Bewertung von der Bewertungsplattform entfernt worden ist oder nicht mehr öffentlich sichtbar ist. Für die Auftragserfüllung ist es entscheidend, ob es zu einer Löschung kommt, nicht aber wann diese erfolgt ist.

(2) W3 schuldet nur die Beantragung der im jeweiligen Paket inkludierter Löschung.

(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat W3 alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können. Die Zurverfügungstellung von rechtswidrigen Inhalten ist untersagt.

(4) W3 ist zur Beauftragung von Subunternehmen und Rechtsanwälten befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

(5) Der Auftraggeber ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.

(6) W3 beantragt die Löschung im zeitlich angemessenen Rahmen. Wann und ob es zu einer Löschung kommt, liegt im Ermessen des Portals, auf dem eine Bewertung veröffentlicht ist.

(7) W3 schuldet keinen bestimmten Erfolg.

(8) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich. W3 nimmt insbesondere keine Prüfung vor, ob die Löschung einer Bewertung gegen gesetzliche Regelungen verstößt.

(9) W3 ist nicht dafür verantwortlich, wenn es im Zusammenhang mit der Löschung einer Bewertung zu einer rechtlichen Streitigkeit zwischen dem Auftraggeber und dem Bewertenden kommt.

(10) Sofern der Bewertende eine gelöschte Bewertung erneut auf der gleichen Plattform oder anderweitig veröffentlicht, schuldet W3 keine erneute Löschungsbeantragung. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei einen erneuten Auftrag zu erteilen.

4 Laufzeit, Abonnement („Abo“), Kündigung

(1) Der Vertrag wird für mindestens 6 Monate bzw. 12 Monate geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit dem Datum der ersten Rechnung der W3 an den Auftraggeber.

(2) Wird der Vertrag nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um weitere 3 Monate. Die automatische Verlängerung (Abo) kann 4 Wochen vor Ablauf des jeweiligen 3-monatigen Abo gekündigt werden.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon unberührt. W3 ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:

  • Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;
  • Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergütung, bei ratierlicher (monatlicher) Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht;
  • Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen; Nichteinlösung der erteilten Lastschrift seitens des Auftraggebers bzw. einer nachträglichen Stornierung (Rückbuchung);
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5 Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftraggeber erhält monatlich eine Rechnung, welche im Voraus zu begleichen ist. Die erste Rechnungsstellung erfolgt 3 Tage nach dem Auftragsdatum. W3 beginnt mit den Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung erst nach der Begleichung der Rechnung.

(2) Die Fälligkeit richtet nach dem Zahlungsziel auf der Rechnung, ansonsten hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Etwaige Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.

(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6 Stornierung / Rücktritt

Es besteht kein vertragliches Recht zur Stornierung oder zum Rücktritt durch den Auftraggeber. Dem Auftragnehmer steht es frei Aufträge abzulehnen oder diese nur teilweise zu erfüllen.

7 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens W3, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet W3 nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) W3 haftet nicht für den entgangenen Gewinn.

(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von W3, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(5) Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber sicherzustellen, dass seine Webseite und deren Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder geltende Gesetze, insbesondere gegen Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- bzw. strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, keine gesetzeswidrigen Inhalte auf seiner Webseite darzustellen. Der Auftraggeber stellt die W3 hiermit von allen Ansprüchen Dritter, inkl. Kosten der Rechtsverfolgung frei, die durch die Verwendung von angegebenen Suchworten / Suchwortkombinationen bzw. die Inhalte der zu optimierenden Webseite durch den Auftraggeber entstehen.

(6) Bei Löschung und/oder Deaktivierung der zur Optimierung bestimmten Zugangsdaten oder URL und deren Inhalte kommt es zu einer Vertragsstrafe für den Auftraggeber. Diese sieht vor, dass die im Auftragsangebot vereinbarte monatliche Pauschale in Höhe und für die vereinbarte Laufzeit des Vertrages weiter zu entrichten ist. Eine sofortige Einstellung aller SEO-Maßnahmen ist zudem die Folge.

8 Geheimhaltung zwischen den Parteien

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.

(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.

(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen, a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren, b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt, c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen, e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat, f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(5) W3 ist berechtigt, in Presseerklärungen und Auskünften auf die Arbeit für den Auftraggeber Bezug nehmen, diesen als Referenz auf ihrer Internetseite nennen und zu Demonstrationszwecken im Rahmen dieses Vertrages erbrachte Leistungen wiedergeben. W3 darf von der Auftraggeber-Website einen Backlink aus dem Impressum mit dem Zusatz „Online-Marketing von W3 Internet Marketing“ setzen.

9 Exklusivität

W3 sichert dem Auftraggeber keine Exklusivität bzgl. seiner Branche, seiner Örtlichkeit und seiner Suchwörter zu. W3 verpflichtet sich im Gegenzug keinen Kunden bevorzugt zu behandeln.

10 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit W3, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.

(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten (z.B. Kunden, Mitarbeiter) übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt W3 von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

  • Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
  • Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, echRt auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
  • Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
  • Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
  • Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Artikel 21 – Widerspruchsrecht
  • Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
  • Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per Email an W3 oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

(5) W3 versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.

11 Vollmacht

Sofern der Plattformbetreiber, welcher zur Löschung aufgefordert wurde, eine Vollmacht für die Löschung benötigt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet diese W3 zu übermitteln.

12 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel

(1) W3 behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit zu ändern. In diesem Fall werden die geänderten AGBs auf der Webseite www.w3neo.de veröffentlicht. Auf die bereits erteilten Aufträge finden die geänderten AGBs keine Anwendung.

(2) Auf Verträge zwischen W3 und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und W3 ist der Sitz von W3 in Berlin (Deutschland).

(4) Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. o.g. Punkte nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächste kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Stand: 01.07.2022